29.05.2020: Neue Bestimmungen – weitere Lockerungen
Ab 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen bis 100 Personen wieder möglich. Das gilt auch für Gottesdienste indoor und outdoor. Wobei generell der 1-Meter-Abstand weiterhin gilt. Noch muss beim Hineingehen und beim Verlassen der Kirche die MNS-Maske getragen werden. Ab 15. Juni fällt auch diese Pflicht. Der 1-Meter-Abstand wird aber weiterhin gelten. Hochzeiten und Beerdigungen sind bis 100 Teilnehmer möglich. Der Eigenverantwortung wird zunehmend mehr Bedeutung zukommen.
15.05.2020: Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste
Die Österreichische Bischofskonferenz hat mit der Bundesregierung eine Rahmenordnung zur stufenweise Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 erlassen.
Es gelten dabei folgende Bestimmungen:
< Begrenzte Personenanzahl (1 Person pro 10 m²): In der Götzner Pfarrkirche dürfen demnach max. 32 Personen am Gottesdienst teilnehmen
< Weiters gilt die 2-Meter-Abstandsregel
< Zudem müssen die Gläubigen Mund-Nasen-Schutzmasken während des gesamten Gottesdienstes tragen
< Gemeinsames Beten und Singen wird auf ein Mindestmaß beschränkt
< Bei der Kommunionspende (Handspende) entfällt das „Leib Christi – Amen“
< Die Plätze werden mit einer Willkommenskarte gekennzeichnet
< Ein Willkommens- und Ordnerdienst wird dafür sorgen, dass die Gläubigen sich an die Bestimmungen halten
In Götzens finden die Gottesdienste in der Wallfahrtskirche wie folgt statt:
< Samstags um 19.00 Uhr
< Sonntags um 08.45 Uhr
< Mittwochs um 19.00 Uhr
„Die Rückkehr zu den vertrauten Formen des kirchlichen Lebens wird leider nicht so schnell möglich sein, wie wir es alle im Herzen haben“, so lautet eine Passage aus dem Hirtenbrief der Bischöfe. Bischof Hermann bittet weiterhin die Angebote der online-Gottesdienste, Übertragungen im TV und Radio anzunehmen und verstärkt Hauskirche zu leben.
Für den PGR: Eva-Maria Kircher-Pree